Amtsgericht Dortmund lehnt Strafanzeige von „Die Rechte“ ab

Amtsgericht Dortmund lehnt Strafanzeige von „Die Rechte“ ab

Die sogenannte Partei „Die Rechte“ erstatte im April 2019 Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen einige unserer Mitglieder. Die Nazis behaupteten, unsere Mitglieder hätten eins ihrer Wahlplakate zerstört.

Das Amtsgericht Dortmund hat den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens natürlich abgelehnt, da kein ausreichender Tatverdacht bestand. Die Begründung kann hier weiter unten eingesehen werden.

Wir verurteilen das Vorgehen unbedeutender rechter Splitterparteien, die, um Aufmerksamkeit heischend, Mitglieder einer demokratischen Partei unter haltlosen Anschuldigungen anzeigen. Doch diesmal hat der Rechtsstaat gesiegt und die Rechtsradikalen in ihre Schranken verwiesen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*